für
Peter Viekau / PV Events
Stand: 10 / 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Peter Viekau / PV Events
Rungestraße 9
01217 Dresden
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und dem Auftraggeber über Dienstleistungen in den Bereichen Event-, Musik-, Medien- und Content-Produktion (z. B. DJ-Leistungen, Video- und Medienproduktionen).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere:
DJ-Leistungen und musikalische Begleitung von Veranstaltungen
medienbezogene Dienstleistungen (z. B. Videoaufnahmen, Postproduktion und Medienerstellung)
begleitende organisatorische und technische Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer die Buchung in Textform bestätigt.
§4 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Endpreise.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert berechnet.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Insbesondere stellt der Auftraggeber sicher, dass:
dem Auftragnehmer sowie ggf. eingesetzten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig vor Leistungsbeginn Zugang zum Veranstaltungs- bzw. Einsatzort gewährt wird, um einen ordnungsgemäßen Auf- und Abbau sowie die Vorbereitung der Leistung zu ermöglichen,
am Einsatzort ein geeigneter und sicherer Arbeits- und Stellplatz zur Verfügung steht,
eine funktionsfähige Stromversorgung in ausreichender Kapazität und in zumutbarer Entfernung zum Arbeits- bzw. Technikplatz bereitgestellt wird, sofern diese für die Leistungserbringung erforderlich ist,
behördliche, örtliche oder vertragliche Genehmigungen (z. B. Zutritt, Nutzung von Räumen, Nutzung von Flächen) rechtzeitig vorliegen.
Sofern die Leistung im Rahmen einer Veranstaltung erfolgt, sorgt der Auftraggeber außerdem für angemessene Rahmenbedingungen während der vereinbarten Einsatzzeit (z. B. Zugang zu sanitären Einrichtungen und – soweit branchenüblich – eine angemessene Versorgung mit alkoholfreien Getränken).
Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.
§6 Durchführung der Leistung
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen eigenverantwortlich und ist in der Ausgestaltung der Durchführung frei, soweit keine ausdrücklich vereinbarten Vorgaben bestehen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
§7 Termine und Leistungserbringung
Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
Kommt es aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit, technische Defekte, höhere Gewalt oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse) zu Verzögerungen oder Einschränkungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, soweit dies zumutbar ist.
Der Auftragnehmer wird sich nach Möglichkeit um eine zumutbare Lösung bemühen. Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
§8 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
Änderungen oder Zusatzleistungen, die nach Vertragsschluss gewünscht werden und nicht Teil des ursprünglichen Angebots sind, bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Parteien und können gesondert vergütet werden.
Soweit Medien- oder Videoleistungen betroffen sind, sind – sofern nicht anders vereinbart – bis zu zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Leistungsumfang enthalten.
§9 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
Soweit im jeweiligen Vertrag wirksam vereinbart, gelten bei einer Stornierung durch den Auftraggeber folgende Ausfallhonorare:
Mehr als 14 Tage vor der Veranstaltung: keine Stornierungspauschale.
14 Tage bis mehr als 48 Stunden vor der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Honorars.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Honorars.
Bereits erbrachte Leistungen können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits durch das Ausfallhonorar abgegolten sind und ein entsprechender Vergütungsanspruch besteht.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eine kostenfreie Stornierung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn die Durchführung aufgrund einer polizeilichen Sperrung des Veranstaltungsortes, einer Naturkatastrophe oder höherer Gewalt unmöglich wird. Gleiches gilt bei einem Todesfall, schweren Unfall oder Krankenhausaufenthalt einer Vertragspartei, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
§10 Ausfall des Auftragnehmers
Kann der Auftragnehmer den Auftrag aus einem wichtigen Grund, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder höherer Gewalt, nicht oder nicht vollständig durchführen, informiert er den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
Der Auftragnehmer wird sich nach Möglichkeit bemühen, eine geeignete Ersatzperson oder eine andere zumutbare Lösung anzubieten.
Kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden und kommt keine andere Vereinbarung zustande, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung besteht.
§11 Nutzungsrechte an Medieninhalten
Dieser Paragraph gilt für Medien-, Foto- oder Videoleistungen.
Soweit im Rahmen des Auftrags Foto-, Video- oder sonstige Medieninhalte erstellt werden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte ein. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich um einfache Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform, soweit entsprechende Rechte beim Auftragnehmer liegen und keine gesetzlichen Nutzungsrechte entgegenstehen.
§12 Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandenes Bild-, Video- oder Tonmaterial zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Social Media, Showreel) zu verwenden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Verwendung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, zu Werbezwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und erforderliche Einwilligungen vorliegen.
Der Auftraggeber ist nicht allein aufgrund des Vertragsabschlusses verpflichtet, Einwilligungen abgebildeter Personen für Werbezwecke des Auftragnehmers einzuholen. Eine entsprechende Unterstützung oder Übernahme der Einholung von Einwilligungen kann gesondert vereinbart werden.
Eine gesonderte Vereinbarung über die Verwendung von Material zu Werbezwecken bleibt unberührt.
§13 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§14 Gewährleistung
Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte und vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Subjektive Vorstellungen, geschmackliche Bewertungen oder persönliche Erwartungen stellen für sich genommen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.
Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
§15 Aufbewahrung von Daten und Projektmaterial
Eine Aufbewahrung von Rohdaten, Projektdateien oder sonstigem Arbeitsmaterial erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Ohne gesonderte Vereinbarung besteht keine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bleiben unberührt.
§16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers auf dessen Website.
§17 Gutscheinregelung (nur für Aktions- oder Geschenkgutscheine)
(1) Von PV Events ausgegebene Aktions- und Geschenkgutscheine werden ausschließlich unentgeltlich im Rahmen von Werbe-, Empfehlungs- oder Kulanzaktionen ausgegeben. Ein Anspruch auf die Ausgabe eines Gutscheins besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesagt oder in gesonderten Teilnahmebedingungen geregelt ist.
(2) Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Für die Einlösung und Gültigkeit gelten die jeweils mitgeteilten Gutscheinbedingungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Gutscheine sind nicht mit anderen Rabattaktionen oder Sonderkonditionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Für die Empfehlungsaktion „Kunden werben Kunden“ gelten ergänzend die gesonderten Teilnahmebedingungen, die auf der Website von PV Events veröffentlicht sind. Diese regeln insbesondere die Teilnahmeberechtigung, die Voraussetzungen für die Gutscheinvergabe und den Ablauf der Aktion.
§18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.